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Vorstandschaft

im Sinne des BGB §26 und der Satzung des Musikverein 1934 Mauer e.V.:

letzte Änderung: 28.01.2018

EMAIL

1. Vorsitzender



Dr. Stefan Schnabel

EMAIL

2. Vorsitzende



Julia Schnabel

Ehrenvorsitzender



Peter Waldi

EMAIL

Dirigent



Arne Müller

EMAIL

Schriftführer



Dietrich Banschbach

EMAIL

Kassier



Eleonore Ginter

EMAIL

Jugendleiter



Annika Albrecht

Aktive Beisitzer



Veronique Van Den Driessche
Gerhard Lerch
Achim Frühauf

Passive Beisitzer



Arne Müller
Andreas Graf
Alexandra Gschwend

Vorstand und Vertretung

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.

(2) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Ist eine Willenserklärung gegenüber einem Verein abzugeben, so genügt die Abgabe gegenüber einem Mitglied des Vorstands.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 26