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Generalversammlung

Unsere Generalversammlung findet jeweils Ende Januar, Anfang Februar statt. Meist in einem örtlichen Gasthaus mit passenden Räumlichkeiten. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder über 16 Jahren.

Mitgliederversammlung

Satzungsgemäße ordentliche Mitgliederversammlung (gemäß § 10 der Vereinssatzung) des Musikverein 1934 Mauer e.V.“ in Mauer.

Tagesordnungspunkte:

– Begrüßung und Totenehrung
– Bekanntgabe der Tagesordnung, Abstimmung über deren Annahme
– Tätigkeitsberichte, Aussprache über die Berichte
– Entlastung der Gesamtvorstandschaft auf Antrag der Versammlung
– Ehrung für gute Beteiligung an Proben und Auftritten
– Wahl eines Wahlausschusses
– Neuwahlen zur Gesamtvorstandschaft
– Erlass/Änderung der Beitragsordnung (m.V.)
– Anträge / Verschiedenes 

Anträge zu dieser ordentlichen Mitgliederversammlung sind bis spätestens 1 Woche vor der Generalversammlung an den 1. Vorsitzenden oder an die 2. Vorsitzende zu richten.

Die schriftliche Einladung wird an alle Mitglieder zugestellt und im Amtsblatt veröffentlicht, falls nicht, dann melden sie sich bitte bei uns.

Musikverein 1934 Mauer e.V.