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Satzung des Musikverein 1934 Mauer e.V.

Mitglieder des Musikvereins können gerne eine gedruckte Version der Satzung erhalten. Bitte schicken Sie uns eine E-mail mit dem Betreff „Satzung“ oder kontaktieren Sie unsere Vorstandsmitglieder und wir werden Ihnen zeitnah ein Exemplar zukommen lassen.

Auszug aus der Satzung (Stand Jan. 2020)


§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 

1. Der Verein führt den Namen „Musikverein 1934 Mauer e. V.“ und hat seinen Sitz in Mauer (nachfolgend kurz „Verein“ genannt).
2. Der Verein ist unter der Nummer ... ins Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck und Ziele 

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die Tätigkeit wird ohne Absicht auf Gewinnerzielung ausgeübt. 

2. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur.

3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: 
a) Die Förderung der Aus- und Fortbildung von Musikern und Jungmusikern. 
b) Unterstützung der musikalischen (fachlichen) Jugendarbeit.
c) Durchführung von Konzerten und sonstigen kulturellen Veranstaltungen. 
d) Teilnahme an Wertungs- und Kritikspielen. 
e) Mitgestaltung des öffentlichen Lebens in der Gemeinde durch die Mitwirkung an Veranstaltungen kultureller Art.
f) Förderung internationaler Begegnungen zum Zwecke des kulturellen Austauschs. 
g) Die Erhaltung der Blasmusik. 
h) Die Pflege des damit verbundenen, heimatlichen Brauchtums. 
4. Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er wird unter Wahrung der politischen und religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt. 
5. Für den Verein besteht ein Verbandsanschluss zum Blasmusikverband Rhein-Neckar e.V. im Blasmusikverband Baden-Württemberg e.V. 

§ 3 Gemeinnützigkeit 

1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 4 Mitgliedschaft

1. Dem Verein gehören an 
a) aktive Mitglieder, 
b) passive Mitglieder, 
c) fördernde Mitglieder, 
d) Ehrenmitglieder. 

...


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Die Satzung des Musikverein 1934 Mauer e.V.  enthält Verweise auf folgende Dokumente:

- Ehrungsordnung des Musikverein 1934 Mauer e.V.
- Beitragsordnung des Musikverein 1934 Mauer e.V.
- Geschäftsordnung des Vorstandes (optional)
- Finanzordnung des Vorstandes (optional)
- Datenschutzerklärung